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   LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19   

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https://dejure.org/2020,86250
LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19 (https://dejure.org/2020,86250)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 12.06.2020 - 19 T 334/19 (https://dejure.org/2020,86250)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Juni 2020 - 19 T 334/19 (https://dejure.org/2020,86250)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auferlegung der Kosten des unzulässigen Beschwerdeverfahrens auf Beschwerdeführer nach Erledigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 21.12.2004 - IXa ZB 324/03

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen die bereits beendete Räumungsvollstreckung

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
    Wenn eine bestimmte Vollstreckungsmaßnahme für unzulässig erklärt oder angegriffen werden soll entfällt das Rechtsschutzbedürfnis mit der Beendigung der beanstandeten Zwangsvollstreckungsmaßnahme (BGH, Beschluss vom 21.12.2004, IXa ZB 324/03).

    Mit dem Antrag nach § 765a ZPO kann ein Schuldner nur erreichen, dass eine beanstandete Maßnahme vom zuständigen Vollstreckungsorgan aufgehoben wird (BGH, Beschluss vom 21.12.2004, IXa ZB 324/03 m.w.N.).

    Im Sinne dieser Vorschriften aufgehoben werden kann aber nur eine noch nicht beendete Maßnahme, nicht dagegen eine bereits endgültig Vollzogene; eine Solche müsste vielmehr rückgängig gemacht werden, was mit einer sofortigen Beschwerde nicht durchgesetzt werden kann (BGH, Beschluss vom 21.12.2004, IXa ZB 324/03).

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZR 66/05

    Ansprüche des Vermieters aus einem vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
    Aus diesem Grund kommt die Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 1 ZPO unter diesem Gesichtspunkt auch nicht in Betracht und die Zulassungsgründe sind auf Fälle beschränkt, in denen es um die Auslegung von § 91a ZPO selbst geht (BGH, Beschluss vom 17.03.2004, IV ZB 21/02; Urteil vom 21.12.2006, IX ZR 66/05; Beschluss vom 28.10.2008, VIII ZB 28/08).

    Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen, da die zur Entscheidung stehenden Fragen keine grundsätzliche Bedeutung haben und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts nicht erfordert (§ 91a Abs. 2 S. 1 ZPO i.V.m. 574 Abs. 1 S. 1 Ziff. 2, Abs. 3 S. 1, Abs. 2 ZPO) und die Rechtsbeschwerde im Rahmen einer Entscheidung nach § 91a ZPO nur zur Klärung prozessualer Fragen im Zusammenhang mit § 91a ZPO zugelassen werden kann, nicht aber wegen Fragen des materiellen Rechts (BGH, Beschluss vom 08. Mai 2012 - VIII ZB 91/11), denn Zweck der Entscheidung nach § 91a ZPO ist - soweit es um Fragen des materiellen Rechts geht - nicht, Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung zu klären oder das Recht fortzubilden (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2006 - IX ZR 66/05).

  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
    Ausreichend und genügend ist vielmehr eine summarische Prüfung des bisherigen und zukünftigen Prozessverlaufs einschließlich der aufgeworfenen Rechtsfragen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.09.1992, 1 BvR 1074/92; BGH, Beschluss vom 28.10.2008, VIII ZB 28/08; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.03.2011, 14 W 508/11), wobei es für die Beantwortung von rechtlichen und tatsächlichen Streitfragen genügen kann, auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit abzustellen (BGH, Beschluss vom 16.09.1993, V ZR 246/92).

    Aus diesem Grund kommt die Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 1 ZPO unter diesem Gesichtspunkt auch nicht in Betracht und die Zulassungsgründe sind auf Fälle beschränkt, in denen es um die Auslegung von § 91a ZPO selbst geht (BGH, Beschluss vom 17.03.2004, IV ZB 21/02; Urteil vom 21.12.2006, IX ZR 66/05; Beschluss vom 28.10.2008, VIII ZB 28/08).

  • BGH, 16.09.1993 - V ZR 246/92

    Anspruch auf Zahlung des Notbedarfs nach Tod des Schenkers

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
    Ausreichend und genügend ist vielmehr eine summarische Prüfung des bisherigen und zukünftigen Prozessverlaufs einschließlich der aufgeworfenen Rechtsfragen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.09.1992, 1 BvR 1074/92; BGH, Beschluss vom 28.10.2008, VIII ZB 28/08; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.03.2011, 14 W 508/11), wobei es für die Beantwortung von rechtlichen und tatsächlichen Streitfragen genügen kann, auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit abzustellen (BGH, Beschluss vom 16.09.1993, V ZR 246/92).

    Die überwiegende Wahrscheinlichkeit, dass die Klage Erfolg gehabt hätte, genügt für die Kostenlast des Beklagten (und umgekehrt) (BGH, Beschluss vom 16.09.1993, V ZR 246/92).

  • BVerfG, 18.09.1992 - 1 BvR 1074/92

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung nach

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
    Ausreichend und genügend ist vielmehr eine summarische Prüfung des bisherigen und zukünftigen Prozessverlaufs einschließlich der aufgeworfenen Rechtsfragen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.09.1992, 1 BvR 1074/92; BGH, Beschluss vom 28.10.2008, VIII ZB 28/08; OLG Nürnberg, Beschluss vom 22.03.2011, 14 W 508/11), wobei es für die Beantwortung von rechtlichen und tatsächlichen Streitfragen genügen kann, auf eine überwiegende Wahrscheinlichkeit abzustellen (BGH, Beschluss vom 16.09.1993, V ZR 246/92).

    Das Gericht darf sich hierbei - wie oben aufgeführt - auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken (BVerfG, Beschluss vom 18.09.1992, 1 BvR 1074/92; BGH, Beschluss vom 08.11.1976, NotZ 1/76; Beschluss vom 08.06.2005, XII ZR 177/03).

  • OLG Saarbrücken, 24.07.1997 - 1 U 605/97
    Auszug aus LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
    Insbesondere im Rahmen von Eilentscheidungen wird ein entsprechendes Vorgehen befürwortet (OLG Zweibrücken, Urteil vom 24.07.1997, 1 U 605/97 - 124).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
    Das Gericht darf sich hierbei - wie oben aufgeführt - auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten der Klage beschränken (BVerfG, Beschluss vom 18.09.1992, 1 BvR 1074/92; BGH, Beschluss vom 08.11.1976, NotZ 1/76; Beschluss vom 08.06.2005, XII ZR 177/03).
  • BGH, 18.03.2010 - I ZB 37/09

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung einer vor einem

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
    Im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung muss das Gericht nicht nur die unstreitigen Tatsachen und die zum oben genannten Zeitpunkt vorliegenden Beweise würdigen, sondern auch die bei Weiterführung des Verfahrens möglichen und wahrscheinlichen Angriffs- und Verteidigungsmittel bedenken (BGH, Beschluss vom 18.03.2010, I ZB 37/09; OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.07.2012, 2 W 14/12; OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.04.2016, 6 W 37/16).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15

    Kostenentscheidung nach Vergleich im Schadensersatzprozess wegen

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
    Hierbei gilt nicht das strenge und grundsätzliche Verbot der Beweisantizipation (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.05.2015, 1 W 10/15; OLG Dresden, Beschluss vom 24.01.2017, 4 U 420/16).
  • BGH, 17.03.2004 - IV ZB 21/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidungen des Berufungsgerichts

    Auszug aus LG Stuttgart, 12.06.2020 - 19 T 334/19
    Aus diesem Grund kommt die Zulassung der Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 Alt. 1 ZPO unter diesem Gesichtspunkt auch nicht in Betracht und die Zulassungsgründe sind auf Fälle beschränkt, in denen es um die Auslegung von § 91a ZPO selbst geht (BGH, Beschluss vom 17.03.2004, IV ZB 21/02; Urteil vom 21.12.2006, IX ZR 66/05; Beschluss vom 28.10.2008, VIII ZB 28/08).
  • OLG Nürnberg, 22.03.2011 - 14 W 508/11

    Arrestaufhebungsverfahren: Grundsätze für eine Kostentragungspflicht des

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

  • BGH, 08.05.2012 - VIII ZB 91/11

    Rechtsbeschwerdezulassung gegen eine Kostenentscheidung nach übereinstimmender

  • OLG Dresden, 24.01.2017 - 4 U 420/16

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung; Berücksichtigung

  • OLG Stuttgart, 18.07.2012 - 2 W 14/12

    Wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage: Darlegungs- und Beweislast bei

  • OLG Frankfurt, 24.06.1992 - 9 U 116/89
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